Aufbauseminar FES (Punkteabbau)

Das Punktesystem

Am 01.05.2014 traten folgende Maßnahmen nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft:
   
1 – 3 Punkte:
Vormerkung durch Behörde
Punktabbau durch Fahreignungsseminar (FES) möglich, keine Benachrichtigung durch Behörde
  
4 – 5 Punkte:
Ermahnung durch Behörde
Punktabbau durch Fahreignungsseminar (FES) möglich, schriftlicher Hinweis auf FES
  
6 – 7 Punkte:
Verwarnung zur Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr
schriftlicher Hinweis auf Fahreignungsseminar (FES), Punktabbau mehr möglich
 
8 Punkte:
Entziehung der Fahrerlaubnis


Wie bauen Sie Punkte ab?

Bei einem Punktestand von 1 – 5 Punkten wird Ihnen durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) ein Punkt erlassen.
Sie haben alle 5 Jahre die Möglichkeit, über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abzubauen.


Ablauf und Ziele

Das Seminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen:

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:

Die verkehrspsychologische Maßnahme absolvieren Sie bei einem Verkehrspsychologen.
In Abständen von drei Wochen besuchen Sie zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten.
Ziel hierbei ist es, die Ursachen Ihrer Verkehrsverstöße herauszufinden und Maßnahmen zu entwickeln, um weitere Punkte zu vermeiden.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:

Zusätzlich nehmen Sie im Rahmen der verkehrspädagogischen Maßnahme an zwei Einzel- oder Gruppensitzungen von jeweils 90 Minuten mit einem Fahrlehrer teil.
Diese Maßnahme dient ebenfalls der Selbstreflexion zum eigenen Verkehrsverhalten.
Nach Abschluss beider Teilmaßnahmen erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt.
Share by: