Motorradführerscheine
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(erlaubt das Fahren von Krädern der Klasse A1 in der BRD)
Voraussetzung:
Besitz der Klasse B seit min. 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre
Ausbildung:
Theorie: min. 4 Einheiten à 90 Minuten
Praxis: min. 5 Einheiten à 90 MInuten
Zum Ende soll der Fahrlehrer die praktischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen durch einen Test überprüfen. Falls diese nicht ausreichen, sind evt. noch weitere Übungsstunden vorgeschrieben.
Fahrzeug:
Motorrad der Klasse A 1
Achtung:
B 196 ist nicht der Klasse A 1 gleichgestellt, es ist also keine Aufstiegsprüfung zur Klasse A 2 möglich!
B 196 ist nur in Deutschland gültig!
Führerscheinklasse A
Mindestalter:24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei Vorbesitz A2 (Besitz 2 Jahre)
21 Jahre für Trikes über 15kW
Einschlussklassen: A1, A2, AM
Die Führerscheinklasse A umfasst das Fahren von Motorrädern ohne Beschränkung und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von auch mehr als 15 kW (Trike).
AusbildungTheorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
keine Theorie bei Erweiterung von A2 (Besitz 2 Jahre)
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO (bei Erweiterung von A2 entfällt)
5 Fahrstunden Überland bei Ersterwerb
3 Fahrstunden Überland bei Erweiterung von A1
keine Fahrstunden Überland bei Erweiterung von A2 (Besitz 2 Jahre)
4 Fahrstunden Autobahn
2 Fahrstunden Autobahn bei Erweiterung von A1
keine Fahrstunden Autobahn bei Erweiterung von A2 (Besitz 2 Jahre)
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
1 Fahrstunde bei Dunkelheit bei Erweiterung von A1
keine Fahrstunde bei Dunkelheit bei Erweiterung von A2 (Besitz 2 Jahre)
PrüfungTheorie
30 Fragen bei Ersterwerb, maximal 10 Fehlerpunkte
20 Fragen bei Erweiterung, maximal 6 Fehlerpunkte
keine Prüfung bei Erweiterung von A2 (Besitz 2 Jahre)
Praxis
70 Minuten Prüfungszeit (bei Erweiterung von A2 (Besitz 2 Jahre): 60 Minunten)
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
inner- und außerorts
evtl. Autobahn
6 von 9 Grundfahraufgaben (bei Erweiterung von A2 (Besitz 2 Jahre): 4 Grundfahraufgaben)
Führerscheinklasse A2
Mindestalter 18 Jahre, Einschlussklassen: A1, AM
Die Führerscheinklasse umfasst das Fahren von Motorrädern (auch mit Beiwagen)mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW und nicht mehr als 0,2 KW pro Kilogramm Leergewicht.
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
keine Theorie bei Erweiterung von A1 (Besitz 2 Jahre)
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO (bei Erweiterung von A1 entfällt)
5 Fahrstunden Überland bei Ersterwerb
keine Fahrstunden Überland bei Erweiterung von A1 (Besitz 2 Jahre)
4 Fahrstunden Autobahn bei Ersterwerb
keine Fahrstunden Autobahn bei Erweiterung von A1 (Besitz 2 Jahre)
3 Fahrstunden bei Dunkelheit bei Ersterwerb
keine Fahrstunden bei Dunkelheit bei Erweiterung von A1 (Besitz 2 Jahre)
Prüfung
entspricht der Prüfung der Führerscheinklasse A
Führerscheinklasse A1Mindestalter:16 Jahre
Einschlussklasse: AM
Die Führerscheinklasse A1 umfasst das Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum bis 125 qcm und einer Leistung von nicht mehr als 11kW und nicht mehr als 0,1 kW pro Kg Leergewicht sowie Trikes bis 15 kW Leistung.
Ausbildung:Theorie und Praxis:
wie Klasse A bzw. Klasse A2
Prüfung:
Theorie:
wie Klasse A bzw. Klasse A2
Praxis:
wie Klasse A bzw. Klasse A2,
Prüfdauer: seit 1.1.2021 auch 70 Minuten
Führerscheinklasse AMMindestalter:
neu: 15 Jahre
Die Führerscheinklasse AM umfasst das Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum bis 50 qcm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h sowie Quads und Trikes ebenfalls bis 50qcm und max. 45 km/h.
Ausbildung:Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkiten und dem Lernfortschritt
Prüfung:
Theorie:
wie bei Klasse A, A2 bzw. A1
Praxis:
55 Minuten Prüfungszeit
fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
4 von 7 Grundfahraufgaben
Mofa-PrüfbescheinigungMindestalter:
15 Jahre
Die Mofa-Prüfbescheinigung umfasst das Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum bis 50qcm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
Ausbildung:Theorie:
6 Doppelstunden
Praxis:
90 Min. Grundausbildung
Prüfung:
Theorie:
20 Fragen, max. 7 Fehlerpunkte
Praxis:
entfällt
Frank Sührig, Linser Str. 4, 37619 Bodenwerder